Tauchen in Österreich
Es gibt in Österreich unzählige sehenswerte Tauchplätze, die sich
teils durch Fischreichtum und teils durch die einzigartige Unterwasserlandschaft
auszeichnen.
Ob schroffe Felsformationen, an utopische Filme erinnernde Bewuchsformen oder
wild übereinander liegende Baumstämme - das tauchen in unseren heimischen Seen
bietet jedem interessierten Taucher ein unvergessliches Erlebnis.
Im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn haben es Sporttaucher in Österreich
auch relativ leicht, das geeignete Gewässer für ihren Sport zu finden.
Prinzipiell ist in Österreich nämlich überall eine Taucherlaubnis gegeben -
es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Dieses Verbot muss jedoch deutlich
gekennzeichnet sein.
Der Taucher sollte dennoch eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen und sich im
vorhinein bei den örtlichen Tauchschulen oder Seeverwaltern bzw. Besitzern
über Tauchverbote oder Tauchbeschränkungen erkundigen. Dazu von Gesetzes wegen
verpflichtet ist der Sporttaucher hingegen nicht.
Die diesbezügliche Judikatur ist in einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft
Vöcklabruck vom 23.2.1989 ausgedrückt.
Nachstehend die wichtigsten Auszüge aus
diesem Beschluss:
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Laut Judikatur des
Verwaltungsgerichtshofes kann von einem Sporttaucher nicht verlangt
werden, dass er vor einem Tauchgang bei den zuständigen Behörden
Erkundigungen über bestehende Tauchverbote einholt. Sollte ein Taucher in einem Tauchverbot angefunden werden und gibt an, dass er vom Tauchverbot wusste, dann ist er straffällig. Wusste er nichts vom Tauchverbot, kann man ihn nicht bestrafen. |
Wichtig zu wissen ist auch, dass
Freiluft-Kompressoren (also tragbare)
prinzipiell in Österreich verboten sind. Bedenkt man den Lärm den diese
Geräte zum Teil verursachen und die Abgase die entstehen verwundert dieses
Verbot nicht weiter. Füllen ist aus diesem Grund nur in den Füllstationen der
Tauchshops unter Vorlage einer gültigen Brevetierung möglich.
In Kooperation mit den heimischen Bundesforsten, die den Großteil der
österreichischen Gewässer betreut, ist auch die ARGE
Tauchen massiv an einem Bestehen dieser Regelungen beteiligt. Für manche
Gewässer (siehe nachstehende Listung) benötigt man zusätzlich eine Dive Card
der ARGE Tauchen, die in den meisten Tauchshops erhältlich ist. Die Karte ist
12 Monate gültig und bietet zudem einen Versicherungsschutz von 20.000,- ÖS
für Bergekosten und 50.000,- ÖS im Todesfall, die Karte kostet derzeit 150,-
ÖS. Grund dieser Regelung ist, dass diese Gewässer eigentlich Privateigentum
sind, die ARGE Tauchen jedoch die Pacht für die Taucher übernimmt.
Eine Dive Card benötigt man für:
Erlaufsee, Grundlsee, Hallstättersee,
Vorderer Langbathsee, Vorderer Gosausee, Gleinkersee und Altausseer See.
Diese Seen sind Privateigentum des Staates und werden von den Österreichischen
Bundesforsten verwaltet, für das Tauchrecht in diesen Gewässern bezahlt die
ARGE Tauchen Österreich eine Pacht.
Die ARGE Tauchen finanziert sich rein durch die Beiträge der Mitglieder
(Tauchschulen, Klubs, u.ä.), durch Einnahmen aus Werbung sowie durch den
Verkauf der Dive Card. Die finanziellen Mittel werden zum Teil für folgende
Projekte verwendet:
Mitfinanzierung von Fortbildungsverantstaltungen
für Ärzte u. Rettungspersonal bezügl. Besonderheiten bei Tauchunfällen
Versicherungskosten
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