Tauchen in Österreich

 

Es gibt in Österreich unzählige sehenswerte Tauchplätze, die sich teils durch Fischreichtum und teils durch die einzigartige Unterwasserlandschaft auszeichnen.

Ob schroffe Felsformationen, an utopische Filme erinnernde Bewuchsformen oder wild übereinander liegende Baumstämme - das tauchen in unseren heimischen Seen bietet jedem interessierten Taucher ein unvergessliches Erlebnis.

Im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn haben es Sporttaucher in Österreich auch relativ leicht, das geeignete Gewässer für ihren Sport zu finden. Prinzipiell ist in Österreich nämlich überall eine Taucherlaubnis gegeben - es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Dieses Verbot muss jedoch deutlich gekennzeichnet sein.

Der Taucher sollte dennoch eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen und sich im vorhinein bei den örtlichen Tauchschulen oder Seeverwaltern bzw. Besitzern über Tauchverbote oder Tauchbeschränkungen erkundigen. Dazu von Gesetzes wegen verpflichtet ist der Sporttaucher hingegen nicht.


Die diesbezügliche Judikatur ist in einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 23.2.1989 ausgedrückt.


Nachstehend die wichtigsten Auszüge aus diesem Beschluss:

Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann von einem Sporttaucher nicht verlangt werden, dass er vor einem Tauchgang bei den zuständigen Behörden Erkundigungen über bestehende Tauchverbote einholt.

Der Seebesitzer ist verpflichtet, seine Wünsche, Gebote und Verbote so kund zu tun, dass der Taucher keine Verfehlungen machen kann.


"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt beim Tauchen in Österreich nicht.

Sollte ein Taucher in einem Tauchverbot angefunden werden und gibt an, dass er vom Tauchverbot wusste, dann ist er straffällig.

Wusste er nichts vom Tauchverbot, kann man ihn nicht bestrafen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Freiluft-Kompressoren (also tragbare) prinzipiell in Österreich verboten sind. Bedenkt man den Lärm den diese Geräte zum Teil verursachen und die Abgase die entstehen verwundert dieses Verbot nicht weiter. Füllen ist aus diesem Grund nur in den Füllstationen der Tauchshops unter Vorlage einer gültigen Brevetierung möglich.

In Kooperation mit den heimischen Bundesforsten, die den Großteil der österreichischen Gewässer betreut, ist auch die ARGE Tauchen massiv an einem Bestehen dieser Regelungen beteiligt. Für manche Gewässer (siehe nachstehende Listung) benötigt man zusätzlich eine Dive Card der ARGE Tauchen, die in den meisten Tauchshops erhältlich ist. Die Karte ist 12 Monate gültig und bietet zudem einen Versicherungsschutz von 20.000,- ÖS für Bergekosten und 50.000,- ÖS im Todesfall, die Karte kostet derzeit 150,- ÖS. Grund dieser Regelung ist, dass diese Gewässer eigentlich Privateigentum sind, die ARGE Tauchen jedoch die Pacht für die Taucher übernimmt.

Eine Dive Card benötigt man für:
       
 Erlaufsee, Grundlsee, Hallstättersee, Vorderer Langbathsee, Vorderer Gosausee, Gleinkersee und Altausseer See.

Diese Seen sind Privateigentum des Staates und werden von den Österreichischen Bundesforsten verwaltet, für das Tauchrecht in diesen Gewässern bezahlt die ARGE Tauchen Österreich eine Pacht.

Die ARGE Tauchen finanziert sich rein durch die Beiträge der Mitglieder (Tauchschulen, Klubs, u.ä.), durch Einnahmen aus Werbung sowie durch den Verkauf der Dive Card. Die finanziellen Mittel werden zum Teil für folgende Projekte verwendet:

Mitfinanzierung von Fortbildungsverantstaltungen für Ärzte u. Rettungspersonal bezügl. Besonderheiten bei Tauchunfällen Versicherungskosten

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